DAS MUSST DU WISSEN

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Beim Thema Augenlasern und Linsenimplantationen herrscht oft Unklarheit, ob und wie viel der Kosten von der Krankenkasse übernommen werden. Wir liefern dir einen Überblick über die grössten Anbieter in der Schweiz.

Grundsätzlich gilt: Kosten für Brillengläser und Kontaktlinsen werden je nach Krankenkasse bereits durch die Grundversicherung abgedeckt - teilweise aber auch erst mit dem Abschluss einer Zusatzversicherung. Refraktive Chirurgie, also Augenlasern und Linsenimplantationen, sind erst durch Zusatzversicherungen gedeckt.

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Die folgende Auflistung entspricht dem Stand von Ende September 2023. Änderungen von Seiten der Versicherungen können von uns nur bedingt berücksichtigt werden. Ob und wie viel du über die Krankenkasse abrechnen kannst, solltest du immer zum Zeitpunkt deiner Behandlung individuell mit deiner Krankenkasse abklären.

Beachte bitte, dass die Augentropfen, die du nach der Behandlung anwenden musst, selbsttragend sind und nicht von der Krankenkasse übernommen werden.

Helsana

Die Helsana übernimmt mit der Zusatzversicherung Completa Plus 100 Prozent der Kosten bis maximal CHF 500.- pro Auge und Kalenderjahr an Augenlaseroperationen. Vorausgesetzt ist dabei eine Karenzfrist* von 12 Monaten. Bist du noch im Modell “Completa Extra” versichert, werden maximal CHF 750.- pro Auge und Kalenderjahr für refraktive Chirurgie übernommen. Dies bei einer Karenzzeit* von sechs Monaten. Diese Zusatzversicherung kann man seit September 2023 allerdings nicht mehr neu abschliessen.

*) Karenzfrist (auch Karenzdauer oder Karenzzeit) ist der Zeitraum, in dem du nach dem Abschluss einer Versicherung bestimmte Leistungen noch nicht beziehen kannst.

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Mit den Ambulant-Versicherungen myflex Balance und myFlex Premium werden ab dem 19. Altersjahr pro Fall CHF 150.- bzw. 300.- pro Kalenderjahr übernommen.

SWICA

Mit der Zusatzversicherung Optima (50 Prozent der Kosten bis maximal CHF 1’000.-) in Kombination mit Completa Top (50 Prozent der Kosten bis maximal CHF 500.-) übernimmt die SWICA einen einmaligen Maximalbetrag von CHF 1’500.-.

Assura

Die Assura übernimmt für chirurgische Sehkorrekturen mit der Zusatzversicherung Completa Extra CHF 100.- pro Kalenderjahr bis zum Höchstbetrag von CHF 500.-.

Concordia

Concordia zahlt mit den Zusatzversicherungen Diversa Care 50 Prozent der Kosten bis zum Höchstbetrag von CHF 400.- und mit Diversa Premium 50 Prozent der Kosten bis maximal CHF 600.-. Dies jeweils höchstens alle fünf Jahre. Voraussetzungen sind ein Alter zwischen 22 und 51 Jahren sowie eine Karenzfrist* von einem Jahr.

*) Karenzfrist (auch Karenzdauer oder Karenzzeit) ist der Zeitraum, in dem du nach dem Abschluss einer Versicherung bestimmte Leistungen noch nicht beziehen kannst.

Visana

Die Visana übernimmt keine Kosten für eine Augenlaserbehandlung oder eine Linsenimplantation.

KPT

Auch die KPT übernimmt keine Kosten für eine Augenlaserbehandlung oder eine Linsenimplantation.

Mutuel Assurance

Bei der Mutuel Assurance werden mit der Premium Zusatzversicherung 90 Prozent der Kosten bis zu einem Maximalbetrag von CHF 800.- für die gesamte Vertragsdauer übernommen.

Sanitas

Sanitas übernimmt keine Kosten für eine Augenlaserbehandlung oder eine Linsenimplantation.

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